Bürgersteig

Bedeutung
Der befestigte Gehweg am Straßenrand, reserviert für Fußgänger.
Beispiel
„Bitte bleiben Sie auf dem Bürgersteig.“
Bild im Kopf
Bürgersteig ist, wörtlich genommen, ein Steig — ein schmaler Pfad —, der ausschließlich Bürgern vorbehalten war. Wer ihn betritt, müsste demnach seinen Personalausweis vorzeigen oder zumindest glaubhaft versichern, ordentlich gemeldet und wahlberechtigt zu sein.
Auf diesem Bürgersteig wandelten also keine bloßen Passanten, sondern Bürgersleut im vollen staatsbürgerlichen Sinn: aufrecht, gesetzestreu, mit Rathausausweis in der Innentasche. Kinder, Touristen und Hunde bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone — geduldet, aber nicht wirklich Teil des Bürgertums. Adlige wiederum hatten ihre eigenen Flanierzonen, um nicht mit dem gemeinen Bürgertum durchmischt zu werden
Heute denkt daran natürlich niemand mehr. Der Bürgersteig ist längst zum Gehweg für jedermann geworden.